Antwort vom 2. April 2008
da wäre ich ganz vorsichtig....
hallo missi,
wie das rechtlich genau aussieht, kann ich dir nicht sagen. auch will ich deinem arbeitgeber keine bösen absichten unterstellen. als schwangere, stehst du ja unter besonderem schutz, dass heisst er darf dir keinerlei kündigungen, auch keine änderungskündigungen, das jetztige arbeitsverhältnis betreffend, zustellen. vielleicht möchte er dich jetzt auf der freiwilligen schiene auf teilzeit umpolen. mit einer umstellung auf einen teilzeitvertrag verlierst du dann auch den anspruch auf ein vollzeitarbeitsverhältnis, nachdem dein baby da ist. wenn du also nach der mutterschutzzeit oder elternzeit wieder bei deinem alten arbeitgeber arbeiten möchtest, dann muss er dich nur zu den teilzeitbedingungen wieder nehmen. ausserdem bemisst sich auch das mutterschaftsgeld, das dir ja sechs wochen vor und acht wochen nach der geburt zusteht und von der krankenkasse bezahlt wird, am bruttoeinkommen des letzten arbeitsverhältnisses. (ob jahresdurchschnittseinkommen oder letztes monatseinkommen weiß ich nicht genau). du bekommst dann aber sicher weniger geld. also, wenn du deine arbeit gut schaffst (du darfst täglich nicht mehr als 8,5 stunden arbeiten als schwangere) , dann würde ich jetzt nichts umstellen, die letzten wochen bis du dann in mutterschutz gehst, vergehen ziemlich schnell. und sollte sich dein gesundheitszustand unerwartet verschelchtern, schreiben die frauenärzte zum schutz des babys auch lieber mal eher krank. denk daran. alles gute wünscht dir andrea