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Rufbereitschaft trotz Kleinkind


Mein Avataretta
Frage vom 23. Januar 2012
Hallo Ihr lieben,
nun habe ich mal eine arbeitsrechtliche Frage, die mir wirklich unter den Nägel brennt!
Seid knapp 20 Jahren bin ich in einem großen Betrieb tätig, habe 2,5 jahre Erziehungsurlaub genommen, meine Vollzeitstelle auf Teilzeit runtergeschraubt undunsere Tochter wird bald 4 Jahre. mein Mann muß in seinem betrieb alle 2 Wochen für 2 Wochen bereitschaft fahren, das steht auch ausdrücklich in seinem Arbeitsvertrag drin.
Nun kommt mein Vorgesetzter mit Rufbereitschaftsdienst am Wochenende an, d.h. von Freitagnachmittag bis Montagmorgen.
In diesem Betrieb bin ich in der Haustechnig tätig und soll nun am WE, je nach Wetterlage Winterdienst ausüben.
Nun meine Frage:
Muß ich das überhaubt? In meinem Arbeitsvertrag steht nix drin von Rufbereitschaft, aber in der AVR.
Darf ich als Frau überhaubt nachts allein auf dem Betriebsgelände draußen arbeiten?
Laut  AVR darf der Arbeitgeber zwar Rüfbereitschaft anordnen, Rufbereitschaft gild soweit auch nicht als Arbeitszeit, außer man wird rausgerufen!
Was ist, wenn ich keine Betreuung für meine kleine Tochter habe
Was ich wohl noch gelesen habe: § 10 Sonderregelung für Mitarbeiter in häuslichen Gemeinschaften

Bei Mitarbeitern, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG), kann, sofern die Eigenart des Dienstes es erfordert, einzelvertraglich von den Arbeitszeitregelungen der Anlagen 5, 32 und 33 zu den AVR abgewichen werden.

Was bedeutet das genau?????

 


Über hilfreiche Antworten wäre ich Euch sehr, sehr dankbar, denn die Rufbereitschaft stellt auch eine seelische belastung da!!!!!!!

Liebe Grüße, Elke

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